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   BVerwG, 12.02.1982 - 2 B 14.81   

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https://dejure.org/1982,5716
BVerwG, 12.02.1982 - 2 B 14.81 (https://dejure.org/1982,5716)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1982 - 2 B 14.81 (https://dejure.org/1982,5716)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1982 - 2 B 14.81 (https://dejure.org/1982,5716)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Umfang und Inhalt einer vorwirkenden Fürsorgepflicht des zukünftigen Dienstherren gegenüber dem einzustellenden Beamten - Unbeachtlichkeit eines Verstoßes gegen vorwirkende Fürsorgepflicht bei Vorbereitung einer Übernahme in den Schuldienst des Landes auf Grund der ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1982 - 2 B 14.81
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).
  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78

    Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1982 - 2 B 14.81
    Dies gilt selbst dann, wenn diese Auffassung bedenklich sein sollte (vgl. Beschlüsse vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96], vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 68] und vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164]).
  • BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
    Auszug aus BVerwG, 12.02.1982 - 2 B 14.81
    Dies gilt selbst dann, wenn diese Auffassung bedenklich sein sollte (vgl. Beschlüsse vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96], vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 68] und vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164]).
  • BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72

    Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1982 - 2 B 14.81
    Dies gilt selbst dann, wenn diese Auffassung bedenklich sein sollte (vgl. Beschlüsse vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96], vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 68] und vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164]).
  • BVerwG, 06.12.1966 - II C 4.65

    Versorgungsansprüche einer Witwe

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1982 - 2 B 14.81
    Der Umfang der Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts richtet sich nach dessen materiellrechtlicher Auffassung (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1966 - BVerwG 2 C 4.65 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 18]).
  • BVerwG, 24.06.1966 - VI C 72.63

    Gesetzliche Regelung des Rechtes von Zusagen - Erfordernis der Zustimmung des

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1982 - 2 B 14.81
    Schon aufgrund der ihm obliegenden Würdigung dieses tatsächlichen Umstandes - und nicht wegen der fehlenden Schriftform - hat das Berufungsgericht eine nähere Prüfung, ob den Beklagten im Falle einer solchen Äußerung eine "vorwirkende Fürsorgepflicht" im Sinne des Begehrens des Klägers treffen könnte, abgelehnt (vgl. zum erforderlichen Willen, sich für die Zukunft zu binden, Urteil vom 24. Juni 1966 - BVerwG 6 C 72.73 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 8 = DVBl. 1966, 857]).
  • BVerwG, 02.01.1974 - VI C 72.73
    Auszug aus BVerwG, 12.02.1982 - 2 B 14.81
    Schon aufgrund der ihm obliegenden Würdigung dieses tatsächlichen Umstandes - und nicht wegen der fehlenden Schriftform - hat das Berufungsgericht eine nähere Prüfung, ob den Beklagten im Falle einer solchen Äußerung eine "vorwirkende Fürsorgepflicht" im Sinne des Begehrens des Klägers treffen könnte, abgelehnt (vgl. zum erforderlichen Willen, sich für die Zukunft zu binden, Urteil vom 24. Juni 1966 - BVerwG 6 C 72.73 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 8 = DVBl. 1966, 857]).
  • BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 33.84

    Aufnehmender Dienstherr - Ermessen - Beamtenversetzung - Anderes Bundesland -

    Der Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung des Klägers durch Beschluß gemäß Art. 2 § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit - EntlG - aus den Gründen des erstinstanzlichen Urteils (Art. 2 § 7 Abs. 1 EntlG) zurückgewiesen und hat ergänzend ausgeführt: Der Senat nehme auf sein Urteil vom 11. November 1980 - IV 2087/79 - (BVerwG, Beschluß vom 12. Februar 1982 - BVerwG 2 B 14.81 -) Bezug.
  • OVG Saarland, 24.08.1989 - 1 R 4/89

    Einstellung eines Studienrates ; Anspruch auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis

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